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Datenschutz

Datenschutzgesetz 1998

Abode respektiert die Privatsphäre seiner Besucher und wird keine personenbezogenen Daten an Dritte verkaufen oder mit Ihnen teilen. Beachten Sie bitte dass Sie keine persöhnlichen Daten mitteilen müssen um diese Website zu nutzen. Jede Information die Sie uns mitteilen wird von uns vertraulich behandelt und nur für den Zweck verwendet, für den Sie sie bestimmt haben. Keine Information wird in Länder außerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft transferiert, außer daß ausreichender Schutz sichergestellt ist. Abode handelt nicht mit den persöhnlichen Daten in seinem Besitz.

Wenn Sie sich auf der Webseite registrieren oder uns persöhnliche Daten in Bezug auf eine Immobilie oder eine angebotene Information senden haben Sie jederzeit das Recht eine Kopie der mitgeteilten Informationen sowie aller von uns gespeicherten Informationen zu verlangen; Sie haben außerdem das Recht auf Korrektur von Daten falls diese nicht richtig sind. Wenn Sie dieses Recht ausüben wollen kontaktieren Sie bitte Abode.

Das Datenschutzgesetz 1998 wurde am 1. März 2000 wirksam. Nach dem Datenschutzgesetz muß jeder, der persöhnliche Daten verarbeitet acht Prinzipien der korrekten Informationsverarbeitung befolgen.

Die acht Prinzipien besagen daß Daten:

1. richtig und gesetzmäßig verarbeitet werden müssen.

2. nur für einen oder mehrere spezifische Zwecke dienen.

3. angemessen, relevant und nicht exzessiv für diese Zwecke sind.

4. korrekt und auf neuestem Stand gehalten werden müssen - Dateninhaber haben das Recht nicht korrekte persöhnliche Daten korrigieren oder löschen zu lassen wenn die persöhnlichen Informationen irgendwelchen Tatsachen nicht entsprechen.

5. nicht länger aufbewahrt werden dürfen als es für ihre Verarbeitung notwendig ist

6. entsprechend der Persöhnlichkeitrechte verarbeitet werden - dies beinhalted das Recht sich über alle gespeicherten Daten informieren zu können, sich gegen den Mißbrauch der Daten für Marketingzwecke schützen zu können und das Recht auf Schadensersatz, wenn sie den Nachweis erbringen können, daß sie durch Nichteinhaltung des Gesetzes seitens eines Datenhalters zu Schaden gekommen sind

7. gegen zufälligen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung sowie unerlaubte oder ungesetzmäßige Verarbeitung geschützt sein müssen - dies gilt auch wenn die Daten auftragsgemäß von Dritten verarbeitet werden.

8. nicht in Länder außerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft - die EU, Norwegen, Island und Liechtenstein - die keinen angemessenen Schutz für persöhnliche Daten haben transferiert werden dürfen, es sei denn die Bedingungen des Absatz 4 des Gesetzes werden eingehalten.

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